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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
INJO Drohnen & Technischer Service – Jan Jochim

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen INJO Services – Jan Jochim, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden über technische Dienstleistungen im Bereich Geodaten, Datenerfassung, technische Dokumentation, technische Projektunterstützung und digitale Bereitstellung von Projektdaten.

Hierzu zählen insbesondere:

  • drohnengestützte Datenerfassung

  • Luftbild- und Orthofotoaufnahmen

  • RTK-gestützte Bestandsaufnahmen

  • Punktwolken, 3D-Modelle und digitale Geländedaten

  • Bau-, Bestands- und Zustandsdokumentationen

  • Foto- und Videodokumentationen

  • technische Sichtungs- und Dokumentationsflüge

  • Aufbereitung und Strukturierung technischer Projektunterlagen

  • digitale Bereitstellung von Projektdaten über geeignete Plattformen oder Download-Links

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Leistungsbeschreibung und Abgrenzung

(1) Der Auftragnehmer erbringt unterstützende technische Dienstleistungen zur Erfassung, Dokumentation, Aufbereitung und Bereitstellung projektbezogener Informationen.

(2) INJO Services erfasst, dokumentiert und unterstützt. Eine Bewertung, Prüfung, Bauüberwachung, Abnahme, Gutachten- oder Sachverständigenleistung ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

(3) Der Auftragnehmer erbringt keine hoheitlichen Vermessungsleistungen und keine Ingenieurvermessung im rechtlichen Sinne. Die gelieferten Daten ersetzen keine amtlichen Vermessungsdaten und keine Leistungen befugter Vermessungsstellen.

(4) Die bereitgestellten Daten dienen der technischen Dokumentation, der Projektabstimmung, der strukturierten Informationsbereitstellung und als unterstützende Grundlage für weitere Planungs- oder Abstimmungsprozesse.

(5) Art, Umfang, Format und Ziel der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(6) Der Einsatz von Drohnen, RTK-Technik oder sonstiger Erfassungstechnik erfolgt nur unter geeigneten Wetter-, Sicherheits-, Zugangs- und rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

 

3. Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach vorheriger Abstimmung zustande.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das bestätigte Angebot, die Leistungsbeschreibung und etwaige schriftliche Ergänzungen.

(4) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen und werden gesondert berechnet.

4. Preise und Zusatzkosten

(1) Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Zusätzliche Kosten können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind. Hierzu zählen

insbesondere:

  • An- und Abfahrt

  • Genehmigungen und behördliche Anforderungen

  • Wartezeiten

  • Zusatzflüge

  • Mehraufwand durch geänderte Anforderungen

  • zusätzliche Datenaufbereitung oder Sonderformate

  • erneute Bereitstellung bereits gelieferter Daten

(3) Wird der Leistungsumfang auf Wunsch des Kunden erweitert, ist der Auftragnehmer berechtigt, den zusätzlichen Aufwand gesondert abzurechnen.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(2) Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung oder Teilrechnung vereinbart werden.

(3) Nutzungsrechte an den gelieferten Daten gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen oder Datenbereitstellungen bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde sorgt, soweit erforderlich, für:

  • Zugangsrechte zum Einsatzort

  • Eigentümer- oder Betreiberzustimmungen

  • Ansprechpartner vor Ort

  • Informationen zu Gefahrenstellen

  • geeignete Start- und Landeplätze

  • vorhandene Planunterlagen, Projektinformationen oder Bestandsdaten

(3) Verzögerungen, Mehraufwand oder Ausfälle aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Unterlagen, Pläne und Informationen rechtmäßig verwendet und an den Auftragnehmer übergeben werden dürfen.

7. Durchführung von Einsätzen

(1) Der Auftragnehmer entscheidet eigenverantwortlich, ob ein Einsatz unter den jeweiligen Bedingungen sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden kann.

(2) Einsätze können verschoben oder abgebrochen werden, wenn Wetter, Sicht, Sicherheit, rechtliche Einschränkungen, Flugverbotszonen, behördliche Auflagen oder örtliche Gegebenheiten eine Durchführung nicht zulassen.

(3) Wetterbedingte oder sicherheitsbedingte Verschiebungen gelten nicht als Pflichtverletzung des Auftragnehmers.

(4) Bereits entstandene Aufwände können berechnet werden, sofern der Grund für den Ausfall nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

8. Lieferung und Datenbereitstellung

(1) Die Übergabe der Ergebnisse erfolgt in der vereinbarten Form, zum Beispiel per Download-Link, Datenträger, E-Mail oder Kundenportal.

(2) Lieferzeiten werden projektbezogen vereinbart und gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu liefern.

(4) Digitale Bereitstellungen, insbesondere über Download-Link oder Kundenportal, können zeitlich begrenzt sein. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Daten innerhalb der angegebenen Frist herunterzuladen und eigenständig zu sichern.

(5) Eine dauerhafte Speicherung oder Archivierung durch den Auftragnehmer ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Daten für projektbezogene Zwecke.

(2) Eine Weitergabe an unmittelbar projektbeteiligte Dritte, zum Beispiel Planer, Ingenieurbüros, Bauunternehmen, Auftraggeber oder Behörden, ist zulässig, soweit dies für das jeweilige Projekt erforderlich ist.

(3) Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere für:

  • Weiterverkauf

  • öffentliche Veröffentlichung

  • Nutzung zu Werbezwecken

  • kommerzielle Drittverwertung

  • Nutzung außerhalb des vereinbarten Projekts

(4) Der Auftragnehmer darf neutrale Projektreferenzen verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder geschützten Inhalte veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung konkreter Bilder, Projektnamen oder Kundendaten erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.

10. Genauigkeit und Verwendung der Daten

(1) Die bereitgestellten Daten basieren auf den eingesetzten Erfassungs- und Aufbereitungsmethoden, insbesondere Drohnenaufnahmen, RTK-gestützter Datenerfassung, Photogrammetrie, Bilddokumentation oder digitaler Datenaufbereitung.

(2) Angaben zu Genauigkeiten, Auflösungen oder Datenqualitäten gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesichert wurden.

(3) Die gelieferten Daten stellen keine amtlichen Vermessungsdaten dar und ersetzen keine hoheitliche Vermessung, Ingenieurvermessung, statische Prüfung, bautechnische Bewertung oder gutachterliche Beurteilung.

(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die gelieferten Daten für den von ihm vorgesehenen Zweck geeignet sind.

(5) Entscheidungen, Planungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage der gelieferten Daten getroffen werden, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden oder der hierfür beauftragten Fachplaner.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

(2) Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:

www.injo-services.de/datenschutz

(3) Projektbezogene Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden werden vertraulich behandelt.

(4) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde zugestimmt hat.

12. Stornierung und Terminverschiebung

(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

(2) Bei Stornierung durch den Kunden können folgende Pauschalen berechnet werden:

  • bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei

  • weniger als 7 Tage vor dem Termin: 30 % des Auftragswertes

  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des Auftragswertes

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Wetterbedingte, sicherheitsbedingte oder rechtlich erforderliche Verschiebungen sind kostenfrei, sofern noch keine abrechenbaren Aufwände entstanden sind.

13. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Nutzungsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Eine Haftung für fachliche Bewertungen, Planungsentscheidungen, Bauausführungen, Abnahmen oder behördliche Entscheidungen auf Grundlage der gelieferten Daten wird nicht übernommen.

(5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

14. Höhere Gewalt und äußere Umstände

(1) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere extreme Wetterlagen, behördliche Anordnungen, technische Störungen, Flugbeschränkungen, Krankheit, Unfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, berechtigen zur Verschiebung oder Anpassung der Leistungserbringung.

(2) Der Auftragnehmer informiert den Kunden in solchen Fällen schnellstmöglich.

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026

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