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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

INJO Drohnen & Technischer Service – Jan Jochim

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen INJO Drohnen & Technischer Service – Jan Jochim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über drohnengestützte Dienstleistungen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Luftbildaufnahmen

  • Bau- und Geländedokumentationen

  • Erstellung von Orthofotos

  • Erstellung von Punktwolken und 3D-Modellen

  • digitale Flächen- und Bestandsdokumentationen

  • technische Datenerfassung mittels Drohne

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Leistungsbeschreibung

(1) Der Auftragnehmer erbringt unterstützende technische Dienstleistungen im Bereich drohnengestützter Datenerfassung und Dokumentation.

(2) Es werden keine hoheitlichen Vermessungsleistungen im Sinne der jeweiligen Landesvermessungsgesetze erbracht.

(3) Die bereitgestellten Daten dienen der visuellen Dokumentation sowie als unterstützende Datengrundlage für Planungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse.

(4) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(5) Der Einsatz von Drohnen erfolgt ausschließlich unter geeigneten Wetter-, Sicherheits- und rechtlichen Rahmenbedingungen.


Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht, sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

3. Angebote und Preise

(1) Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

.

(2) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.

(3) Der endgültige Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich bestätigten Angebot.

(4) Zusätzliche Kosten, insbesondere für:

  • An- und Abfahrt

  • Genehmigungen

  • Wartezeiten

  • Zusatzflüge oder Mehraufwand

können gesondert berechnet werden, sofern diese nicht im Angebot enthalten sind.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(2) Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vereinbart werden.

(3) Nutzungsrechte an den gelieferten Daten gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.

5. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Daten für projektbezogene Zwecke.

(2) Eine Weitergabe der Daten an projektbeteiligte Dritte (z. B. Planer, Bauunternehmen, Auftraggeber) ist zulässig.

(3) Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere:

  • Weiterverkauf

  • öffentliche Veröffentlichung

  • kommerzielle Drittverwertung

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen:

  • Genehmigungen

  • Eigentümerzustimmungen

  • Zutrittsrechte

vorliegen.

(2) Der Kunde ermöglicht den Zugang zu geeigneten Start- und Landeplätzen.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

(4) Kann ein Einsatz aufgrund rechtlicher Einschränkungen (z. B. Flugverbotszonen, behördliche Auflagen) nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.

7. Lieferung und Datenübergabe

(1) Die Übergabe der Ergebnisse erfolgt in der vereinbarten Form (z. B. Download-Link).

(2) Die Lieferzeit wird projektbezogen vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für:

  • mittelbare Schäden

  • entgangenen Gewinn

  • Folgeschäden

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Genauigkeit der Daten

(1) Die bereitgestellten Daten basieren auf photogrammetrischen Verfahren und drohnengestützten Luftbildaufnahmen.

(2) Es wird keine Gewähr für absolute Maßhaltigkeit oder Vollständigkeit übernommen.

(3) Die Daten stellen keine amtlichen Vermessungsdaten dar und ersetzen keine Leistungen befugter Vermessungsstellen.

(4) Eine Haftung für Entscheidungen oder Planungen, die auf Basis der gelieferten Daten getroffen werden, ist ausgeschlossen.

10. Stornierung

(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

(2) Bei Stornierung:

  • bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei

  • unter 7 Tage: 30 % des Auftragswertes

  • unter 48 Stunden: 50 % des Auftragswertes

(3) Wetterbedingte Verschiebungen sind kostenfrei.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung:

www.injo-services.de/datenschutz

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

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